Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Tehabo Techniek BV

TEHABO TECHNIEK B.V. und TEHABO DRUKKERIJ B.V., eingereicht bei der Industrie- und Handelskammer für Noord-Oost Gelderland in Zutphen in den Niederlanden, unter der Nummer 228, vom 1. Oktober 1974. (Angepasst zum 20. August 2002).

Artikel 1: Anwendbarkeit

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese Bedingungen für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Tehabo Techniek b.v. und der Tehabo Drukkerij b.v., nachfolgend Tehabo genannt.

Artikel 2: Angebote etc.

Alle Preislisten und Angebote, sowohl mündlich als auch schriftlich, sind völlig unverbindlich und gelten ab Werk in Apeldoorn.

Artikel 3: Bestätigung

Ein Kauf- und Liefervertrag wird für Tehabo verbindlich ab dem Zeitpunkt, dass Tehabo den Vertrag dem Käufer gegenüber schriftlich bestätigt hat.

Artikel 4: Gültigkeit

Alle Preise sind basiert auf die Preise und evtl. Wechselkurse, die zum Zeitpunkt des Angebotsdatums gelten. Tehabo hat das Recht, alle Änderungen nach dem Angebotsdatum zu berücksichtigen. Die Preise für die Kosten der Montage und Inbetriebnahme von Maschinen sind gesondert ausgewiesen.

Artikel 5: Unterstützung bei der Montage

Der Käufer ist verpflichtet, dem Personal von Tehabo alle Ressourcen und Arbeitskräfte für die Lieferung und Installation der zu liefernden Maschine(n) frei von Kosten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die erforderlichen Werkzeuge sowie Hebe- und Transportmittel. Tehabo ist berechtigt, die Kosten für evtl. weiteres benötigtes Hilfspersonal, das nicht das Personal des Verkäufers und nicht das Personal des Käufers ist, dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Alle möglichen Konstruktionen wie Fundamente, Gas-, Wasser-, Strom- und Druckluftleitungen werden im Auftrag des Käufers errichtet.
Tehabo kann dem Käufer zusätzlich Kosten in Rechnung stellen, die entstanden sind, dadurch dass evtl. Vorbereitungsarbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden oder aus anderen Gründen, die Tehabo nicht zu vertreten hat und wodurch Tehabo nicht rechtzeitig liefern kann.
Erfolgt die Lieferung oder Installation durch Tehabo nicht zu Geschäftszeiten, gehen die dadurch verursachten Kosten auf Rechnung des Käufers.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen und andere Bestimmungen, ob von der Regierung vorgeschrieben oder nicht, gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 6: Lieferzeit

Die ungefähre Lieferzeit wird vor Vertragsabschluss vereinbart und festgelegt. Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz oder Rücktritt wegen Überschreitung der Lieferzeit wird nicht anerkannt, wenn diese Überschreitung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich der verspäteten Lieferung von Teilen an Tehabo durch Dritte, die für die betreffende Lieferung bestimmt sind.

Artikel 7: Stornierungen

Storniert der Käufer, aus welchem Grund auch immer, eine Bestellung, so ist Tehabo berechtigt, dem Käufer einen Betrag in Höhe von mindestens 10% der Gesamtauftragssumme in Rechnung zu stellen, um die bereits entstandenen Kosten sowie die durch die Stornierung noch anfallenden Kosten zu decken. Die Höhe des Betrages richtet sich auch nach dem Zeitpunkt der Kündigung im Verhältnis zur vereinbarten Lieferzeit. Die Stornierungskosten können bis zu 50% der gesamten Auftragssumme betragen.

Artikel 8: Reklamationen

Reklamationen über gelieferte Ware sind Tehabo spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer schriftlich mitzuteilen. Ob nach Ablauf dieser Frist Beschwerden akzeptiert werden oder nicht, wird von Tehabo festgestellt. Wenn die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, ist Tehabo nur verpflichtet, die fehlende Ware zu liefern, zu reparieren oder die gelieferte Ware zu ersetzen. Dies liegt im Ermessen von Tehabo.

Artikel 9: Teilverantwortung

Tehabo übernimmt keine Verantwortung für von Dritten gelieferte Teile abgesehen von den von den jeweiligen Lieferanten festgelegten Verantwortungsbereich für diese Teile.

Artikel 10: Transport

Die Kosten für die Versicherung der während des Transports zu liefernden Waren, gehen zu Lasten des Käufers, wobei die Art des Transports von Tehabo bestimmt wird. Spezifische Transportwünsche des Käufers gehen zu Lasten des Käufers. Verpackungsmaterialien werden zum Einkaufspreis berechnet.

Artikel 11: Eigentumsübertragung

Die endgültige Besitzübergabe der Ware erfolgt nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Tehabo. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Ware unveräußerliches Eigentum von Tehabo und Tehabo hat das Recht, diese Ware zurück zu fordern. Alle Kosten für Demontage, Transport und sonstige Leistungen sowie die Kosten der Rechtshilfe gehen zu Lasten des Käufers. Muss der Wert der von Tehabo zurückgenommenen Ware ermittelt werden, erfolgt die Bewertung durch einen von Tehabo beauftragten Sachverständigen auf Kosten des Käufers. Bei dem Gutachten wird die Wertminderung der Waren aufgrund ihrer Verwendung, Abnutzung usw. berücksichtigt.

Artikel 12: Betrieb durch den Käufer

Eine inadäquate und/oder unsachgemäße Montage und Bedienung der von Tehabo gelieferten Ware durch den Käufer begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Artikel 13: Garantien

Garantien für von Tehabo gelieferte Ware werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt, diese ist Teil des ursprünglichen Kauf- und Liefervertrages, oder wird auf der letzten Rechnung angegeben. Für von Tehabo gelieferte Gebrauchtwaren und/oder überholte Ware, gelten gesonderte, von Tehabo schriftlich erteilte Garantien. Lässt der Käufer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tehabo Reparaturen oder Änderungen jeglicher Art, eine Neueinrichtung oder Montage oder Verlegung durchführen, verfallen alle Gewährleistungsansprüche und das Recht auf Reklamation. Für die von Tehabo gelieferten Ersatzteile gelten die Gewährleistungsbestimmungen entsprechend.

Kann Tehabo seiner Verpflichtung zur Ersatzteillieferung oder Reparatur nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, haftet Tehabo für die dem Käufer entstandenen Kosten, die angemessen sind für die Durchführung dieser Reparatur oder des Ersatzes. Im Falle einer Reparatur dürfen die dafür geschuldeten Kosten die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises nicht überschreiten. Im Falle einer Ersatzlieferung schuldet Tehabo nie mehr als den ursprünglichen Kaufpreis. Die von Tehabo früher gelieferte Ware wird frachtfrei nach Apeldoorn zurückgesandt.

Artikel 14: Haftung

Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die von Tehabo gelieferten Ware verursacht werden, ist ausgeschlossen, außer im Falle grober Fahrlässigkeit von Tehabo. In diesem Fall ist die Haftung von Tehabo jederzeit auf die Höhe des vereinbarten Kaufpreises der gelieferten Ware beschränkt.
Die große Vielfalt in der Zusammensetzung und Qualität von Verpackungsmaterialien und die damit verbundenen möglichen Materialreaktionen, die während der Verarbeitung auftreten können zwingen Tehabo dazu, jegliche Verantwortung für Folgeschäden abzulehnen. Tehabo haftet nur für Schäden, die die direkte und ausschließliche Folge eines Verschuldens von Tehabo sind. Nur Schäden, für die Tehabo versichert ist, können ersetzt werden.
Dem Kunden entstandene Geschäftsschäden sowie zusätzliche Kosten wie Transport, Versicherung usw. können nicht ersetzt werden.
Der von Tehabo zu ersetzende Schaden wird verringert, wenn der vom Kunden zu zahlende Preis im Verhältnis zum Schaden des Kunden gering ist. Der vorübergehende Verlust der von Tehabo gelieferten Ware durch Reparaturen berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz und setzt die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.

Artikel 15: Akzeptanz

Aufträge zur Verarbeitung von Verpackungsmaterial werden erst angenommen, wenn Tehabo dieses Material geprüft hat.

Artikel 16: Materialverlust

An- und Auslaufsverluste gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 17: Zahlung

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach Art und Umfang der Lieferung oder der zu erbringenden Leistung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlungsbedingung wie folgt: netto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
Kommt der Käufer mit der Zahlung innerhalb der gesetzten Fristen in Verzug, ist Tehabo ohne weitere in Verzugsetzung berechtigt, die Forderungen zuzüglich Inkassokosten und Zinsen einzuziehen. Der Zinssatz entspricht dem Schuldscheindarlehen der Nederlandsche Bank, erhöht um 2%, mit einem Minimum von 10% pro Jahr.

Artikel 18: Streitigkeiten

Streitigkeiten über Lieferungen von Tehabo werden ausschließlich durch das zuständige Gericht am Sitz von Tehabo entschieden. Andernfalls können die Parteien vereinbaren, die Schiedsgerichtsordnung der Handelskammern für geltend zu erklären.

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